Rückgabe & Entsorgung von Elektroaltgeräten, Batterien & Akkus in AT
Rückgabe & Entsorgung von Elektroaltgeräten, Batterien & Akkus in AT
Informationen für Kundinnen und Kunden in Österreich
Für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien und Akkus gelten in Österreich umfangreiche Vorschriften zu Sammlung und Entsorgung. Altgeräte und Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst und bei geeigneten Sammelstellen abgegeben werden.
1. Elektro- und Elektronikgeräte (EAG)
1.1 Getrennte Entsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen und für Wechselspannung bis 1.000 V oder Gleichspannung bis 1.500 V ausgelegt sind (§ 3 Z 1 Elektrotroaltgeräteverordnung "EAG-VO"). Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) zählen alle diese Geräte, sobald sie als Abfall anfallen einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und im Zeitpunkt der Entledigung in dem Gerät vorhandenen Verbrauchsmaterialien (§ 3 Z 2 EAG-VO).
Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen getrennt gesammelt und bei geeigneten Sammelstellen abgegeben werden.
1.2 Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Elektrogeräte sind in der Regel mit einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet. Dieses Symbol zeigt an, dass das Gerät nicht über den Hausmüll, sondern ausschließlich über Sammel- oder Rücknahmestellen zu entsorgen ist.
1.3 Batterien und Akkus vor der Abgabe entnehmen
Bitte entnehmen Sie, soweit zerstörungsfrei möglich, Altbatterien und Altakkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, sowie austauschbare Lampen und Leuchtmittel und entsorgen Sie diese separat über die vorgesehenen Sammelstellen für Batterien.
Lithium-Akkus und Powerbanks: Sichern Sie offene Pole gegen Kurzschluss, z. B. durch Abkleben, bevor Sie das Gerät abgeben.
1.4 Persönliche Daten löschen
Altgeräte wie Smartphones, Tablets oder PCs können persönliche Daten enthalten. Bitte löschen Sie Ihre Daten, bevor Sie ein Gerät abgeben. Die Verantwortung hierfür liegt bei Ihnen als Endnutzerin oder Endnutzer.
2. Welche Geräte sind betroffen?
Die österreichische EAG-Verordnung unterscheidet seit 15. August 2018 die folgenden Gerätekategorien (Anhang 1a EAG-VO):
- Kategorie 1 – Wärmeüberträger
z. B. Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Entfeuchter, Wärmepumpen, ölgefüllte Radiatoren - Kategorie 2 – Bildschirme & Monitore
Geräte mit Bildschirmfläche > 100 cm² – z. B. Fernsehgeräte, Monitore, Laptops, LCD-Fotorahmen - Kategorie 3 – Lampen
z. B. Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen, LED-Lampen - Kategorie 4 – Großgeräte (mindestens eine Abmessung > 50 cm)
z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, Großdrucker - Kategorie 5 – Kleingeräte (keine Abmessung > 50 cm)
z. B. Staubsauger, Toaster, Bügeleisen, Rasierapparate, Radiogeräte, Rauchmelder - Kategorie 6 – Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte (keine Abmessung > 50 cm)
z. B. Mobiltelefone, GPS-Geräte, Router, PCs, Drucker, Telefone - Kategorie 7 – Photovoltaikmodule
Solarmodule – gelten als Elektrogeräte für gewerbliche Zwecke (§ 3 Z 9 EAG-VO)
3. Wo können Sie Elektroaltgeräte abgeben?
Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos abgegeben werden (§ 3 Z 13 EAG-VO):
- bei kommunalen Sammelstellen, die von Gemeinden oder Gemeindeverbänden eingerichtet wurden (z. B. Altstoffsammelzentren, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe)
- bei Sammelstellen der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte
Hinweis für Online-Bestellungen: Als Onlineshop ermöglichen wir die Rückgabe von Elektroaltgeräten gemäß den gesetzlichen Rücknahmepflichten. Für den Versandhandel bestehen spezielle Regelungen über die Einrichtung von Sammelstellen. Bitte nutzen Sie die Sammelstellensuche, um die nächste Abgabestelle in Ihrer Nähe zu finden.
Die meisten Übergabestellen sind zwischen 08:00 und 16:00 Uhr geöffnet. Da es sich teilweise um unabhängige Unternehmen handelt, die mit unseren Partnern vor Ort eine Vereinbarung über die Übergabestelle geschlossen haben, können Öffnungszeiten und weitere Details abweichen. Bitte informieren Sie sich nach Auswahl einer konkreten Übergabestelle auf deren Homepage über die genauen Öffnungszeiten und Annahmebedingungen.
Wichtig: Um die Öffnungszeiten einer Übernahmestelle in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie bitte in der Google-Suche die GLN-Nummer, das Land (Österreich), den Standortnamen, die Straße, die Postleitzahl, den Ort und die Bezirksnummer ein.
Sammelstelle in Ihrer Nähe finden: Interzero BAT-Übernahmestellen & Interzero Elektroaltgeräte Übernahmestellen
4. Informationen zu Batterien & Akkus
4.1 Grundsatz: Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll
Altbatterien und Altakkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die österreichische Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) schreibt die getrennte Sammlung für alle Batterietypen vor unabhängig von Form, Volumen, Gewicht, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendungszweck (§ 2 Abs. 1 Batterien-VO).
4.2 Batteriearten im Überblick
- Gerätebatterien
Batterien, Knopfzellen, Batteriesätze oder Akkus, die gekapselte sind und in der Hand gehalten werden können, nicht jedoch Fahrzeug- noch Industriebatterien (§ 3 Z 3).
z. B. AA, AAA, Knopfzellen, Akkus in Elektrogeräten. - Batterien
Eine aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus einer oder mehreren wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quelle elektrische Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird. - Knopfzellen
Kleine, runde Gerätebatterien für Hörgeräte, Armbanduhren oder Reservestromversorgung (§ 3 Z 4 Batterien-VO). - Fahrzeugbatterien
Für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen – z. B. Autobatterien (§ 3 Z 5 Batterien-VO). - Industriebatterien
Für industrielle oder gewerbliche Zwecke oder Elektrofahrzeuge jeder Art (§ 3 Z 6 Batterien-VO).
5. Rückgabe & Entsorgung nach Batteriekategorie
5.1 Gerätebatterien
Sie können Gerätealtbatterien kostenlos (unentgeltlich) abgeben (§ 9 Abs. 1 Batterien-VO):
- bei kommunalen Sammelstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbände (z. B. Altstoffsammelzentren, Recyclinghöfe)
- bei Sammelstellen der Hersteller von Gerätebatterien
- bei sonstigen Rückgabemöglichkeiten, die Hersteller oder Sammel- und Verwertungssysteme einrichten
Als Versandhändler erfüllen wir unsere Rücknahmepflicht für Gerätebatterien gemäß § 9 Abs. 2 der Batterienverordnung durch die Bekanntgabe von mindestens zwei öffentlich zugänglichen Abgabestellen je politischem Bezirk.
Die meisten Übergabestellen sind zwischen 08:00 und 16:00 Uhr geöffnet. Da es sich teilweise um unabhängige Unternehmen handelt, die mit unseren Partnern vor Ort eine Vereinbarung über die Übergabestelle geschlossen haben, können Öffnungszeiten und weitere Details abweichen. Bitte informieren Sie sich nach Auswahl einer konkreten Übergabestelle auf deren Homepage über die genauen Öffnungszeiten und Annahmebedingungen.
Wichtig: Um die Öffnungszeiten einer Übernahmestelle in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie bitte in der Google-Suche die GLN-Nummer, das Land (Österreich), den Standortnamen, die Straße, die Postleitzahl, den Ort und die Bezirksnummer ein.
Sammelstelle in Ihrer Nähe finden: Interzero BAT-Übernahmestellen & Interzero Elektroaltgeräte Übernahmestellen
5.2 Industriebatterien
Industriealtbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Hersteller von Industriebatterien sind verpflichtet, diese unabhängig vom Kaufdatum und unabhängig von Herkunft oder chemischer Zusammensetzung zurückzunehmen (§ 15 Abs. 1 Batterien-VO). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Kostenlose Rückgabe garantiert: Die Abgabe von Altbatterien an allen gesetzlich vorgesehenen Sammelstellen ist für Sie als Kundin oder Kunden unentgeltlich (§ 9 Abs. 1 Batterien-VO).
Sammelstelle in Ihrer Nähe finden: Interzero BAT-Übernahmestellen & Interzero Elektroaltgeräte Übernahmestellen
6. Bedeutung der Symbole auf Batterien
6.1 Durchgestrichene Mülltonne auf Rädern (siehe oben Ziffer 1.2)
Dieses Symbol ist gesetzlich vorgeschrieben und muss auf allen Batterien und Batteriesätzen angebracht sein (§ 6 Abs. 1 Batterien-VO i. V. m. Anhang 2). Es bedeutet: Diese Batterie darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden sie muss getrennt gesammelt werden.
6.2 Chemische Zeichen: Hg, Cd und Pb
Auf Batterien/Akkus oder deren Verpackung kann unter dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne stehen:
- Hg: enthält Quecksilber
- Cd: enthält Cadmium
- Pb: enthält Blei
7. Warum ist getrennte Entsorgung so wichtig?
Elektrogeräte und Batterien enthalten Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt, den Boden, das Grundwasser und die menschliche Gesundheit gefährden können. Die getrennte Sammlung verfolgt zwei zentrale Ziele (§ 1 Batterien-VO):
- Schutz von Mensch und Umwelt: Schadstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei werden aus dem Entsorgungskreislauf ferngehalten.
- Rohstoffrückgewinnung: Getrennt gesammelte Altgeräte und Altbatterien können recycelt werden wertvolle Materialien werden wiedergewonnen.
8. Bedeutung weiterer Symbole auf Batterien und Verpackungen